Heiz- & Nebenkostenabrechnung
Wir bieten rechtssichere und transparente Abrechnungen für Mietobjekte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Dazu gehören eine pünktliche und transparente Erstellung sowie eine revisionssichere PDF-Dokumentation.
Unsere Leistungen beinhalten die Erstellung verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnungen sowie die Erfassung und Abrechnung von Energie- und Wasserverbrauch. Auf Wunsch übernehmen wir auch die komplette Nebenkostenabrechnung für Ihre Immobilie.
Moderne und zuverlässige Erfassungsgeräte sorgen dafür, dass Ihre Abrechnung bei Heizkosten und Wasserverbrauch genau und transparent bleibt. So stellen wir sicher, dass alle Daten exakt erfasst und gesetzeskonform abgerechnet werden.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für jede Art von Liegenschaft. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Wir haben für jede Liegenschaft eine individuelle Lösung. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Leistungsumfang
- Erfassung & Aufbereitung von Heiz-/Warmwasserkosten
- Verteilung nach HeizKV (Grund- & Verbrauchsanteil)
- Einbindung umlagefähiger Betriebskosten (BetrKV)
- Digitale & postalische Zustellung
- Reklamationsmanagement & Korrekturen
Vorteile
- Fristentreue & Rechtssicherheit
- Klare, verständliche Ausweise
- Weniger Aufwand für Verwaltung & Eigentümer
- Option: revisionssichere Ablage
Verbrauchserfassung & Messtechnik
Solide Datengrundlage per Stichtagsablesung oder Funk/Remote – inklusive Plausibilitätsprüfung.
Heizkostenverteiler & WMZ
- Montage & Inbetriebnahme
- Eichverwaltung & Funkgeräte
Wasserzähler
- Kalt-/Warmwasser, Einzel- & Strangzähler
- Fernablesung möglich
Datenbeschaffung
- Terminierung & Stichtagsaufnahme
- Automatische Plausibilitätschecks
Ableseservice
Organisation, Durchführung und Dokumentation – inkl. Mehrfachankündigung und Mieterkommunikation.
Organisation
- Terminmanagement & Aushänge
- Ersatztermine & Schlüsselhandling
Dokumentation
- Fotodokumentation & Protokolle
- Direkter Datenimport
Rauchwarnmelder: Montage & Wartung
Wir setzen auf QUNDIS Systeme: Montage, jährliche Wartung und rechtssichere Dokumentation. Mit OMS‑Funktechnologie für effiziente Ferninspektion. Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein. Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.
Leistungen
- Planung, Montage, Kennzeichnung
- Jährliche Wartung inkl. Prüfbericht
- Ferninspektion über wM‑Bus/OMS
Beispielmodell: Ei6500‑OMS (QUNDIS)
Der Langzeit-Rauchmelder für Wohn-, Büro- und Objektbereich im dezenten Kompakt-Design! Mit dem Ei6500-OMS wird das Portfolio von QUNDIS um einen Funk-Rauchwarnmelder mit OMS-Standard der 4. Generation erweitert. Mit der fest verbauten 3V-Lithiumbatterie sowie dem wM-Bus Ferninspektionsmodul ist der Rauchwarnmelder für eine komplette Ferninspektion gemäß DIN 14676-1 Verfahren C bestens geeignet. Einer für Alle: Mit VdS-Zusatzprüfung für den Langzeitbetrieb.
Trinkwasseruntersuchung
Untersuchungen auf Legionellen gemäß TrinkwV – inkl. Probenahme durch zertifizierte Partner, Laboranalyse und Dokumentation.
Wir bieten Ihnen die komplette Abwicklung der Trinkwasseruntersuchung an
Die Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboratorien.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der Legionellenprüfung umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:
- Bestandsaufnahme / Begehung der Liegenschaft
- Erstellung des Datenstammblattes je Objekt
- Komplette Terminierung zur Probenentnahme
- Ausfertigung der Zertifikate für den Aushang in den Liegenschaften
- Befundübermittlung an den Auftraggeber
- Archivierung der Dokumente
- Koordinierung der nächsten Probenahmetermine gem. Trinkwasserverordnung
- Meldung an zuständige Gesundheitsämter bei Überschreitung der zulässigen Höchstwerte inkl. Terminierung der Nachproben
Hinweis: Seit dem 1. November 2011 gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung. Sie verpflichtet Betreiber zentraler Großanlagen zur Warmwasserbereitung, alle 3 Jahre eine Untersuchung auf Legionellen durchzuführen.
Energieausweis
Wir erstellen Ihnen einen verbrauchsabhängigen Energieausweis.
Verbrauchsabhängige Energieausweise dienen dazu, den Energieverbrauch eines Gebäudes auf Basis realer Verbrauchsdaten zu bewerten. Sie geben Mietern, Käufern oder Eigentümern einen Überblick darüber, wie viel Energie das Gebäude tatsächlich verbraucht, zum Beispiel für Heizung, Warmwasser oder Strom.Diese Form des Energieausweises wird vor allem bei bestehenden Gebäuden erstellt, weil sie den tatsächlichen Energieverbrauch über einen bestimmten Zeitraum (meist die letzten drei Jahre) auswerten. So zeigen sie praxisnah, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist, und helfen dabei, Einsparpotenziale zu erkennen.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
- Für den Verkauf einer Immobilie
- Für eine Neuvermietung
- Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden
Seit wann gilt die Pflicht?
Ein Bedarfsausweis ist immer dann vorgeschrieben, wenn ein Wohngebäude vor dem 1. November 1977 gebaut wurde, nicht energetisch saniert ist und weniger als fünf Wohneinheiten hat. Auch bei Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht.Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten. Er bewertet zum Beispiel Dämmung, Fenster und Heizung und liefert so eine objektive Aussage zur energetischen Qualität.
Der Ausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Bei Verkauf oder Vermietung ist er gesetzlich vorgeschrieben. Wer ihn nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld.
Wir prüfen gern für Sie, ob ein Bedarfsausweis notwendig ist, und übernehmen die fachgerechte Erstellung.